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Hier finden Sie ihr zuständiges Versorgungsamt

Verfasst: So 17. Nov 2013, 12:30
von Sid
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie


Sie möchten einen Antrag auf Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag

Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag

stellen?

Auf seiner Internetseite stellt das "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie" ein "Ortsverzeichnis Deutschland (nur nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)" zum Auffinden Ihres zuständigen Versorgungsamtes bereit.


Versorgungsämter - Ortsverzeichnis Deutschland
http://www.soziales.niedersachsen.de/ak ... gsaemtern/

Verfasst: So 17. Nov 2013, 12:30
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