Hier finden Sie ihr zuständiges Versorgungsamt
Verfasst: So 17. Nov 2013, 12:30
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Sie möchten einen Antrag auf Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag
Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag
stellen?
Auf seiner Internetseite stellt das "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie" ein "Ortsverzeichnis Deutschland (nur nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)" zum Auffinden Ihres zuständigen Versorgungsamtes bereit.
Versorgungsämter - Ortsverzeichnis Deutschland
http://www.soziales.niedersachsen.de/ak ... gsaemtern/
Sie möchten einen Antrag auf Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag
Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag
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Auf seiner Internetseite stellt das "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie" ein "Ortsverzeichnis Deutschland (nur nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)" zum Auffinden Ihres zuständigen Versorgungsamtes bereit.
Versorgungsämter - Ortsverzeichnis Deutschland
http://www.soziales.niedersachsen.de/ak ... gsaemtern/