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BeitragVerfasst: Mi 26. Feb 2014, 12:40 
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Verordnung von Blutzuckermessgeräten

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert Hausarzt-Verträge, die eine überwiegende Verordnung preisgünstiger Blutzuckermessgeräte vorschreiben. Damit würden Patienten mit Diabetes Typ 1 oder Schwangerschaftsdiabetes gefährdet, die auf exakte Messungen des Blutzuckerspiegels angewiesen sind, um keine potentiell lebensbedrohlichen Unterzuckerungen zu erleiden. Preisgünstige Blutzuckermessgeräte sind in Kombination mit den dazugehörigen Teststreifen häufiger unzuverlässig in der Messgenauigkeit. Betroffene sollten sich im Zweifel an Ärzte wenden, die an solchen Versorgungsmodellen nicht teilnehmen, rät die DDG. Die Fachgesellschaft schlägt zugleich die Bildung eines Runden Tisches vor, um die Verordnungspraxis künftig bundesweit einheitlich an sachgerechten Kriterien auszurichten.

In den vergangenen Jahren haben etliche Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen eine Unterscheidung von A- und B-Mess-Systemen bei der Blutzuckermessung eingeführt. Dabei sind B-Systeme preislich günstiger als A-Systeme. Nun werden Hausärzten neben diesen Informationen, die das wirtschaftliche Bewusstsein stärken sollen, aber offenbar auch Verordnungsquoten vorgegeben. So verpflichtet etwa die Kassenärztliche Vereinigung Bremen alle Ärzte, die am Versorgungsmodell „Ihr Hausarzt“ teilnehmen, Geräte der „B-Klasse“ in einem Umfang von 70 bis 90 Prozent zu verordnen.

„Eine solche Vorgabe ist inakzeptabel“, kritisiert Privatdozent Dr. Erhard Siegel, Präsident der DDG. „Sie hebelt die ärztliche Unabhängigkeit aus.“ Hausärzte, die sich diesen Vorgaben beugen, liefen Gefahr, potentiell die Gesundheit von insulinpflichtigen Diabetespatienten sowie von schwangeren Frauen mit Diabetes zu gefährden. Grund: Untersuchungen zur Messgenauigkeit von Blutzuckermessgeräten zeigen, dass zwischen 20 und 40 Prozent der Geräte die Anforderungen bei entsprechenden Evaluierungen nach den Vorgaben der Norm nicht erfüllen – wobei die Versagerquote bei B-Systemen deutlich höher liegt als bei A-Systemen.

„Die Blutzuckermessgeräte der B-Systeme erfüllen vielfach nicht die geforderten Qualitätsstandards bei der Messgenauigkeit“, erklärt auch Professor Dr. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Diabetologische Technologie (AGDT) der DDG. Mit der Folge, dass Diabetespatienten, die ihre Insulindosis täglich mehrfach dem aktuellen Blutzuckerwert anpassen, bei Fehlmessungen in lebensbedrohliche Situationen aufgrund von Unterzuckerungen geraten können. „Das betrifft insbesondere Typ-1-Diabetiker, die täglich zu Mahlzeiten Insulin spritzen“, so Heinemann. Gefährdet sind aber auch schwangere Frauen mit Diabetes, die auf exakte Messungen angewiesen sind, um das Wohl ihres Kindes nicht zu gefährden. Heinemann verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Publikation der AGDT zum Thema in einem deutschsprachigen Diabetesjournal.

„Wir empfehlen solchen Patienten daher, sich nach den Verordnungsvorgaben für ihren Hausarzt bei ihrer Krankenkasse oder der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu erkundigen“, rät Siegel. Im Zweifel sollten die Betroffenen darauf bestehen, an einen Arzt überwiesen zu werden, der an solchen Versorgungsmodellen nicht teilnimmt. Dazu gehören beispielsweise diabetologische Praxen oder Ambulanzen in Diabeteskliniken. Dort könnten qualitativ hochwertige Blutzuckermesssysteme verordnet werden.

Darüber hinaus besteht aus Sicht der DDG dringender Handlungsbedarf, die Vorgehensweise bei der Verordnung von Blutzuckermessgeräten zu vereinheitlichen. „Bisher existiert in Deutschland ein Flickenteppich, was die Praxis der einzelnen Bereiche der Kassenärztlichen Vereinigungen betrifft“, so Siegel. Mit der Konsequenz, dass sich ein Tourismus von Patienten gebildet hat, die zwischen den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigungen wechseln, um in den Genuss besserer Regelungen zu kommen. „Wir schlagen die Bildung eines Runden Tisches vor, an dem neben Kostenträgern, Gesetzgeber, Handel und Apotheken auch wir als Fachgesellschaft unsere Expertise einbringen“, erklärt der DDG-Präsident. So könne die Verordnung zugleich einheitlich und an sachgerechten Kriterien ausgerichtet werden.

Anlässlich ihres 50-jährigen Jubiläums 2014 ruft die DDG drei Medienpreise aus, die mit insgesamt 6.000 Euro dotiert sind. Eingereicht werden können Presseveröffentlichungen (Print und Online) sowie Beiträge aus Hörfunk und Fernsehen, die zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Juli 2014 publiziert wurden. Prämiert werden Arbeiten, denen es gelingt, eine breite Öffentlichkeit über das Krankheitsbild Diabetes mellitus aufzuklären und ein Bewusstsein für diese Krankheit zu schaffen. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2014. Weitere Informationen unter: http://www.deutsche-diabetes-gesellscha ... npreis.pdf oder bei der DDG Pressestelle.


Pressemitteilung: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de


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