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BeitragVerfasst: Fr 22. Nov 2013, 18:36 
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Menschen mit Diabetes sollten rechtlich vorsorgen

Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung unmissverständlich formulieren

Schlaganfall, Herzinfarkt oder Demenz – von all dem sind Menschen mit Diabetes mellitus häufiger betroffen als Gesunde. Aufgrund des damit verbundenen erhöhten Risikos, seine Selbstständigkeit zu verlieren, rät Rechtsanwalt und Fachjournalist Oliver Ebert Diabetes-Patienten, sich frühzeitig rechtlich abzusichern. Im nächsten Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe am 26. September 2013 erklärt er, wie Betroffene ihren Willen bezüglich Art und Weise einer ärztlichen Behandlung im Ernstfall eindeutig und unmissverständlich festhalten. Fragen können ab sofort gestellt werden.

Herz- und Kreislauferkrankungen treffen Menschen mit Diabetes zwei- bis viermal häufiger als jene ohne die Stoffwechselerkrankung. Drei von vier Menschen mit Diabetes sterben an akuten Gefäßverschlüssen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Auch an Demenz erkranken Menschen mit Diabetes früher und häufiger. Im Vergleich zu Gesunden unterliegen Menschen mit Diabetes Typ 2 einem zwei- bis vierfach erhöhten Risiko für eine gefäßbedingte Demenz. Das Risiko für eine Alzheimerdemenz ist 1,5- bis zweimal so hoch. Ursache ist unter anderem ein langfristig erhöhter Blutzuckerspiegel.

Schlaganfälle, Herzinfarkte oder Demenz können Pflegebedürftigkeit oder auch ein Koma nach sich ziehen, so dass wichtige Entscheidungen von Dritten getroffen werden müssen. „Ein häufiger Irrglaube ist, dass Ehepartner oder nächste Angehörige den Betroffenen im Ernstfall automatisch vertreten können“, warnt Ebert. Dies sei nicht so. Liegt keine Vollmacht vor, mit der der Betroffene im Vorfeld eine Person damit betraut hat, seine Interessen wahrzunehmen, so muss im schlimmsten Fall über das Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt werden. „Gerade Menschen mit Diabetes rate ich, aufgrund ihres erhöhten Risikos für Demenz und Schlaganfall rechtzeitig vorzusorgen“, so der diabetesDE-Experte. Sie sollten frühzeitig die Antworten auf folgende Fragen schriftlich festhalten: Wer übernimmt die Betreuung im Ernstfall, wer trifft wichtige Entscheidungen?

Häufig als Tabuthema gehandelt, können gerade Vollmachten oder Betreuungsverfügungen diese Fragen beantworten und Angehörige entlasten. „Mit einer Patientenverfügung kann der Patient trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss nehmen auf die Behandlung“, so Ebert. Sie legt fest, ob und in welcher Form der Arzt eine medizinische Behandlung durchführt. Eine Vollmacht klärt, wer etwa im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit Zugriff auf Konten und Vermögenswerte hat. Was sie bei einer Vollmacht oder Patientenverfügung beachten müssen, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) am 26. September im diabetesDE-Experten-Chat.

Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland haben Diabetes Typ 1 oder Typ 2. Daher fordert diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe in der Kampagne „Diabetes STOPPEN – jetzt!“ die bestmögliche Versorgung für Betroffene und einen Ausbau der Früherkennung, nicht zuletzt, um Folgeerkrankungen rechtzeitig begegnen zu können. Weitere Informationen zur Kampagne unter http://www.diabetes-stoppen.de


Pressemitteilung: diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe http://www.diabetesde.org


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