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BeitragVerfasst: Di 8. Jul 2014, 10:49 
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Neue Richtlinie in Kraft getreten: Menschen mit Diabetes dürfen auch LKW und Bus fahren

Seit Anfang Mai gilt eine neue Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Sie definiert unter anderem die Fahrtauglichkeit von Menschen mit Diabetes mellitus: Demnach können Betroffene, die Insulin spritzen, nun unproblematischer die Erlaubnis erhalten, LKW über 3,5 Tonnen oder auch Personentransportfahrzeuge wie etwa Busse oder Taxis zu fahren. Bedingung für das sichere Lenken der Fahrzeuge ist die zuverlässige Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie ein stabiler Stoffwechselverlauf über mindestens drei Monate. Fragen rund um das Thema Recht und Soziales bei Diabetes beantwortet Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist am 10. Juli 2014 live im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe.

Die neu erschienene Leitlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) regelt die Vorgaben für zahlreiche Krankheitsbilder, wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Sie ist richtungsweisend für (ärztliche) Gutachter, die die Fahrtauglichkeit von Patienten beurteilen.

Welche Fahrzeug-Klassen Menschen mit Diabetes fahren dürfen, entscheidet der Gutachter anhand des individuellen Unterzuckerungsrisikos. Dieses wiederum ist abhängig vom Diabetes-Typ beziehungsweise der Behandlungsform. „So dürfen Menschen mit einem geringen Risiko für schwere Unterzuckerung ohne Einschränkung Auto oder auch Motorrad fahren“, erklärt Oliver Ebert. Ist ein Patient insulinpflichtig – was auf alle Menschen mit Diabetes Typ 1 zutrifft und auf einige mit Diabetes Typ 2 – oder nimmt er Sulfonylharnstoffe, besteht aufgrund der blutzuckersenkenden Wirkung der Medikamente zwar eine hohe Unterzuckerungsgefahr. Sofern – und solange – man die Unterzuckerungen aber rechtzeitig wahrnehmen kann, steht einer Fahrerlaubnis nichts im Wege.

Interessant ist die Neuregelung bezüglich des Steuerns von Fahrzeugen der Kategorie 2, etwa Taxis, Bussen und LKWs: „Früher wurden insulinpflichtige Patienten in der Regel als ‚ungeeignet‘ angesehen, Transportmittel dieser Kategorie zu fahren“, so Ebert. Heute gilt: Erfüllen Betroffene bestimmte Voraussetzungen, können sie auch Fahrzeuge der Kategorie 2 steuern und erhalten die Erlaubnis zur Personenbeförderung. „Verlangt wird allerdings ein Nachweis über einen stabilen Stoffwechsel – und das über einen längeren Zeitraum hinweg“, sagt Ebert und betont: „Eine regelmäßige ärztliche Begutachtung ist Pflicht.“

Im Allgemeinen gilt: Damit Menschen mit Diabetes andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, müssen sie ihre Blutzuckerwerte regelmäßig kontrollieren, Unterzuckerungen sicher erkennen und diese behandeln können. „Darüber hinaus sind regelmäßige Arztbesuche zwischen sechs bis zwölf Wochen wichtig, um mögliche Stoffwechselentgleisungen frühzeitig zu erkennen, so dass die Therapie gegebenenfalls angepasst werden kann“, sagt Ebert.

Weitere Tipps, Rechtsberatung und wichtige Hinweise zum Thema „Recht und Soziales“ erfahren Interessierte im Chat am 10. Juli von 17 bis 19 Uhr.


Quelle:

http://www.diabetes-und-recht.de/fuehrerschein/



Pressemitteilung: diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe http://www.diabetesde.org


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