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BeitragVerfasst: So 17. Nov 2013, 12:43 
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Was nun, Herr Minister? Der Deutsche Diabetiker Bund strebt Klage an


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. März 2011 beschlossen, dass Krankenkassen künftig keine Harn- und Blutzuckerteststreifen für Patienten mit Diabetes Typ 2 erstatten, die ohne Insulin therapiert werden. Nachdem der Bundesgesundheitsminister diesem Beschluss nicht widersprochen hat, kann der Verordnungsausschluss ab 01.07.2011 in Kraft treten. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) will klagen.

Über 4 Millionen Menschen mit Diabetes sind fassungslos. Der Deutsche Diabetiker Bund macht sich für ihre Belange stark. Mit verschiedenen Aktionen versuchte der DDB die Beschlussfassung zu verhindern bzw. im Interesse der Betroffenen zu verändern. Doch bisher konnte nichts den Beschluss und seine Umsetzung stoppen: Demonstrationen vor dem G-BA und dem Bundesgesundheitsministerium, der Appell an den Bundesgesundheitsminister und Petitionen an den Bundestag blieben erfolglos.

Als themenbezogener Patientenvertreter im G-BA geht der Vorsitzende des DDB, Dieter Möhler, jetzt einen Schritt weiter. Er will vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klagen, um den Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen. Dabei wird er sich zunächst dagegen wehren, dass seine Anträge im G-BA nicht zugelassen wurden. Dieter Möhler: "Der G-BA versucht mit einer zweifelhaften Rechtsauffassung einzelne Patientenvertreter mundtot zu machen." Dies sei nicht nur rechtswidrig sondern verletze auch demokratische Grundprinzipien.

Ein Ziel steht für den DDB-Vorsitzenden ganz oben: "Entscheidungen im G-BA müssen demokratisiert werden. Patientenvertreter müssen mitentscheiden. Ihre Mitwirkung darf nicht nur Alibifunktion haben". Das bisher geltende Mitberatungsrecht müsse in ein Mitbestimmungsrecht umgewandelt werden. Patienten dürfen nicht länger aus politischen Grundsatzentscheidungen herausgehalten werden. Möhler: "Nur so kann nah am Menschen ausgerichtete Politik aussehen."

Der Beschluss über die Verordnungseinschränkungen der Teststreifen für Typ-2-Diabetiker macht die betroffenen Menschen zum bloßen Objekt nicht durchdachter Sparpolitik. Wie dieser Beschluss, rund 4 Millionen nicht-insulinpflichtige Patienten trifft, scheine dem Gesundheitsministerium nicht klar zu sein. Sofern durch den Wechseltaumel der Gesundheitsminister für den jeweiligen Amtsinhaber überhaupt noch Zeit bleibt, sich den Belangen der chronisch Kranken zu widmen.

Bei der Verordnungseinschränkung handelt es sich um einen Beschluss, der das Selbstmanagement von Betroffenen in Frage stellt und dem Gesundheitssystem langfristig eher schadet als es entlastet. Nach Auffassung des DDB hätte die Umsetzung dieses Beschlusses durch eine Beanstandung des Bundesgesundheitsministers gestoppt werden müssen. Der DDB ist gespannt, ob und wie die politisch Verantwortlichen nach dieser Entscheidung eine uneingeschränkte Teilhabe der Betroffenen am täglichen Leben im Sinne der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sicherstellen wollen.

Dieter Möhler bringt es auf den Punkt: "Der Beschluss bedeutet für die Betroffenen staatlich verordneten Blindflug". Ohne regelmäßige Blutzuckermessungen können die Patienten:
•keine Selbstverantwortung für ihre Krankheit übernehmen,
•bei Über- und Unterzuckerungen nicht mehr rechtzeitig intervenieren und
•die Behandlungsbedürftigkeit von sich entwickelnden Folgeerkrankungen (Amputation und Erblindung) nicht mehr frühzeitig erkennen.

Fehlende Blutzuckermessungen führen zu einer Reduzierung der Lebensqualität. Die Auswirkungen gefährden die Patienten

Pressemitteilung: Deutscher Diabetiker Bund (DDB)

Quelle: http://www.diabsite.de


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