Corona und kein Ende
Die Inkaufnahme des Todes von ca. 20 Mio. Menschen soll, durch ein deutsches Parlament, beschlossen werden.
Rund 25 Prozent aller Menschen in Deutschland haben sich bisher nicht impfen lassen. Viele von ihnen sind unsicher, haben verschiedene Ängste, Unsicherheiten und Erfahrungen. Ein Milliardenverlust, für die vermeintlich einzigen Nutznießer dieser Pandemie, dem Nicht-Epidemiologen und glühenden Verfechter von:
„Achtung jetzt kommt's“
„Die Ungeimpften sind daran schuld, dass bei den Geimpften der Impfschutz nicht richtig wirkt,“ Karl Lauterbach und seine Komplizen.
Deren vermeintliche Gier nach Profilierung, Macht, und Geld scheint schier unerschöpflich. Dabei haben sie doch bereits alles was sie so sehr begehrten. Olaf Scholz hat ein Amt inne, dem er niemals gewachsen sein wird. Und der Nicht-Epidemiologe Karl Lauterbach hat sich ein Amt erschlichen, das unserem Gesundheitssystem, unter seiner Führung, die dunkelste Epoche der deutschen Nachkriegsgeschichte bescheren wird.
> 67,5 Prozent der Menschen in Deutschland sind bereits vollständig gegen Corona geimpft. In extrem seltenen Fällen hat eine Impfung tödliche Folgen.
Christian Gerke, 19.11.2021 - 19:35 Uhr
Berlin - Die Zahl der Menschen, die wahrscheinlich aufgrund einer Corona-Impfung verstorben sind, hat sich in Deutschland auf 73 erhöht. Mitte August lag diese Zahl noch bei 48. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) teilt auf Anfrage der Berliner Zeitung mit: „In 73 Fällen hält das Paul-Ehrlich-Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen COVID-19-Impfung für möglich oder wahrscheinlich“. Das PEI veröffentlicht jeden Monat einen Sicherheitsbericht, in dem ausführlich auf Nebenwirkungen, auch schwere und tödliche, eingegangen wird. Im aktuellen Sicherheitsbericht vom 26. Oktober taucht die Gesamtzahl 73 aber nicht auf. Warum, erklärt das PEI auch auf Nachfrage nicht.<
Wer da nicht hellhörig wird, dem scheint das Wohlergehen, und sogar das Leben von ca. 20 Millionen Mitbürgern, nicht das Geringste zu interessieren. Das vermeintlich eigene Wohlergehen scheint hier eindeutig Vorrang zu haben.
Vor nicht allzu langer Zeit wurde ein solches Verhalten als sehr verwerflich empfunden. Heute wird es, von den Impfverlierern als unbedingt schützenswerte „Solidarität“ missbraucht.
MERKE: In der Not offenbart sich der wahre Charakter und der wahre Wert eines Menschen .
Und obwohl diese Todesfälle mittlerweile bekannt sind, will Lauterbach ca. 20 Millionen Bürger, unter Missbrauch des deutschen Parlaments, ** durch Androhung eines oder mehrerer empfindlichen Übel,* dazu Zwingen sich diesem existenten Risiko, an dieser Impfung zu versterben, dies durch ihre Unterschrift auch noch bestätigen, auszusetzen. Um seiner vermeintlichen Gier nach Macht, Geld und Profilierung gerecht zu werden, nimmt er billigend den Tod von ca. 20 Millionen Menschen in Kauf.
*Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht
**Strafgesetzbuch (StGB) § 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
20 Millionen Bürger, durch Nötigung, strafbar nach Strafgesetzbuch (StGB) § 240, zur Zusage, durch Abgabe ihrer Unterschrift, zur Impfung zu zwingen, bedeutet 20 Millionen mal das Risiko an dieser Impfung zu versterben, aber das zumindest im Namen der Solidarität.
Und hier haben diese 20 Millionen Bürger, die nicht ganz zu Unrecht um ihr Leben kämpfen, das Recht sich auf Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr zu berufen. Strafgesetzbuch (StGB) § 32Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Niemand kann also dazu verpflichtet werden, mit seinem Leben „Russisches Roulette“ zu spielen, nur damit die Ottokars, die Karl Ludewigs, die Chantals, die Kunigundes und die sonstigen wahren Verlierer dieser Pandemie, ihre vermeintliche Freiheit wieder erlangen können.
22.01.2022 Richard Haßler (Pro Diabetes)
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