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Unfall bei Unterzucker: Und jetzt?

Mo 23. Jun 2014, 10:45

Unfall bei Unterzucker: Und jetzt?

Wie verhalten sich Diabetiker am besten, wenn sie mit einer Unterzuckerung in einen Unfall verwickelt wurden? Anwalt Jürgen Peitz gibt Tipps.

Herr Peitz, wie verhält man sich am besten, wenn man unterzuckert in einen Unfall verwickelt wurde?

Ich rate dazu, der Polizei nichts vom Unterzucker und vom Diabetes zu sagen, auch nicht auf Nachfragen. Man hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Gibt man eine Unterzuckerung als mögliche Unfallursache an, meldet die Polizei das der Verkehrsbehörde. Das tut sie auch, wenn sie Verdacht schöpft, etwa weil Traubenzucker oder ein Blutzucker-Messgerät sichtbar im Auto liegen.

Was passiert, wenn die Verkehrsbehörde vom Diabetes erfährt?

Sie verlangt ein ärztliches Gutachten über die Fahr­tauglichkeit. Es kostet einige Hundert Euro. Darüber hinaus kann das Strafgericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen.

Drohen noch weitere Schwierigkeiten?

Wird die Unterzuckerung als Unfallursache nachgewiesen sowie mindestens Fahrlässigkeit des Fahrers, drohen ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und eine Geldstrafe. Fahrlässig wäre etwa, dass man vor Fahrtantritt seinen Blutzucker nicht kontrolliert hat. In Ausnahmefällen, etwa bei schweren Verletzungen des Unfallgegners und besonders rücksichtslosem Verhalten, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Kann es auch Probleme mit der Versicherung geben?

Ja, wenn die Versicherung etwa durch einen Polizeibericht erfährt, dass der Unfall durch eine Unter­zuckerung verursacht wurde. Die Haftpflicht übernimmt dann zwar den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Versicherten zurückholen. Die Vollkasko kann bei grob fahrlässigem Verhalten die Leis­tung ganz oder teilweise verweigern.

Was wäre „grob fahrlässig“?

Zum Beispiel, dass man sich entgegen dem ärztlichen Rat ans Steuer gesetzt hat. Oder trotz Unterzucker los- oder weitergefahren ist. Auch um einen solchen Verdacht auszuschließen, ist es wichtig, vor der Fahrt den Blutzucker zu messen und den Wert samt eventuell gegessener Kohlenhydratmenge zu dokumentieren. Vor allem nach schweren Unfällen sollte man einen Anwalt einschalten.


Quelle: Diabetes Ratgeber http://www.diabetes-ratgeber.net

Mo 23. Jun 2014, 10:45

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