Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und FamilieSie möchten einen Antrag auf Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag
Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag
stellen?
Auf seiner Internetseite stellt das "Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie" ein "Ortsverzeichnis Deutschland (nur nach dem Schwerbehindertengesetz SGB IX)" zum Auffinden Ihres zuständigen Versorgungsamtes bereit.
Versorgungsämter - Ortsverzeichnis Deutschlandhttp://www.soziales.niedersachsen.de/ak ... gsaemtern/