Schulsport: Für Diabetiker meist kein Problem
Kinder mit Typ-1-Diabetes können in der Regel wie andere an Schulsport und Ausflügen teilnehmen, solange sie bestimmte Dinge beachten. Viele Lehrer sind aber unsicher, was im Notfall zu tun ist
Schulkinder mit Diabetes brauchen keine Sonderrolle. Sie können genauso an Ausflügen und am Sportunterricht teilnehmen, wie andere Kinder auch. Darauf weist Ralph Ziegler von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hin. Häufig seien Lehrer aber verunsichert, wenn sie einem Schüler beim Insulinspritzen oder im Notfall helfen sollen. Rechtliche Konsequenzen haben sie aber nicht zu befürchten, falls ihnen ein Fehler passiert.
Im Notfall helfen: Lehrer haften nicht für Schäden
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung müssen hilfeleistende Lehrer nicht für Schäden haften, die beispielsweise bei der Medikamentengabe passieren. Außerdem sind angestellte Lehrkräfte gesetzlich unfallversichert, sollten sie sich dabei selbst verletzen.
In Deutschland leben etwa 25.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 19 Jahren mit Diabetes Typ 1. Eine Unterzuckerung macht sich beispielsweise durch Schwitzen, Blässe, Schwäche oder Heißhunger bemerkbar. Solange das Kind bei Bewusstsein ist kann es helfen, wenn es drei Blättchen Traubenzucker oder 200 Milliliter Fruchtsaft, gezuckerte Limonade oder Cola zu sich nimmt. Ausführlichere Informationen zum Thema Unterzucker und zur Therapie einer schweren Hypoglykämie mit Bewusstlosigkeit finden Sie unter
http://www.diabetes-ratgeber.net/Unterzucker.
Quelle: Diabetes-Ratgeber
http://www.diabetes-ratgeber.net