Freispruch für Aspartam




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Freispruch für Aspartam

Beitragvon Sid » Mi 12. Feb 2014, 10:56

Freispruch für Aspartam

EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit sieht keine Risiken für den Süßstoff

Verbraucher können Lebensmittel, die den Zuckerersatzstoff Aspartam enthalten, ohne Bedenken verzehren. Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa). Bei einer umfassenden Analyse fand die Behörde keine Risiken für den Süßstoff. Vorausgegangen waren jahrelange Debatten, ob Aspartam das Erbgut schädigen, Tumore auslösen oder die Hirnleistung beeinträchtigen könne.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 2/2014 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Presse-Informationen:
Ruth Pirhalla
Wort & Bild Verlag
Tel.: 089/7 44 33-123
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
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