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CGM ist laut Sozialgerichte keine neue Untersuchungsmethode

Do 6. Mär 2014, 11:57

Sozialgerichte verwerfen die Einordnung der CGM als neue Untersuchungsmethode

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) teilt mit, dass das Sozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen: SG Stuttgart v. 13.11.13, S 23 KR 6965/11) die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) nicht als eine neue Untersuchungsmethode eingeordnet hat. Nach Auffassung des Gerichts besteht damit kein Verbot, Menschen mit Diabetes in der vertragsärztlichen Versorgung mit diesen Hilfsmitteln auszustatten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits im Juni 2012 die CGM als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode eingestuft und eine Nutzenbewertung veranlasst. Der DDB kritisierte seinerzeit, dass es sich bei CGM-Geräten und -Sensoren um Hilfsmittel handelt, die keiner Methodenbewertung durch den G-BA bedürfen. CGM-Systeme sind daher weder als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) zu qualifizieren noch kommen sie im Rahmen einer NUB zum Einsatz, erklärte der Diabetiker Bund.

Gericht: kein Unterschied zur herkömmlichen Blutzuckermessung

Ähnlich sieht es das Gericht: CGM sei ein Hilfsmittel, das im Rahmen herkömmlicher ärztlicher Behandlungsmethoden eingesetzt werden soll, so dass der spezielle Zuständigkeitsbereich der Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für den Gemeinsamen Bundesausschuss gar nicht gegeben sei. Durch die CGM erfolge weder eine Änderung der Behandlungsmethode noch des Therapiekonzepts. Es werde lediglich eine andere bzw. zusätzliche Messmethode zur Verfügung gestellt. Auf das übergeordnete Therapiekonzept des Arztes werde selbst nicht eingewirkt. Ein Unterschied zur herkömmlichen Blutzuckermessung ist für das Gericht nicht erkennbar.

Weiter stellt das Sozialgericht Stuttgart klar, dass eine Aufnahme der kontinuierlichen Glukosemessung in das Hilfsmittelverzeichnis nicht erforderlich ist.

Der Deutsche Diabetiker Bund begrüßt die Entscheidung, die dessen bisherige Argumentation bestätigt. Dazu erklärt der DDB-Bundesvorsitzende, Rechtsanwalt Dieter Möhler: „Endlich wird dem Treiben des G-BA, Verordnungsschranken durch argumentativ nicht belegte Einordnungen aus vordergründigen Wirtschaftlichkeitsüberlegungen aufzubauen, ein Riegel vorgeschoben. Ob tatsächlich eine neue Untersuchungsmethode vorliegt, ist vollumfänglich gerichtlich nachprüfbar. Die Diabetikerinnen und Diabetiker mit Blutzuckerschwankungen sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Therapie zusammen mit ihrem verantwortungsbewussten Arzt die Entscheidung zu treffen, ob eine kontinuierliche Glukosemessung zu einem verbesserten Behinderungsausgleich eingesetzt werden soll."

Der Ausgang des derzeit noch laufenden Nutzenbewertungsverfahrens zur CGM ist allerdings ungewiss, weil es fraglich erscheint, ob die diagnostischen Hersteller zum jetzigen Zeitpunkt wissenschaftliche Studien vorlegen können, die den Ansprüchen der gesetzlich verordneten evidenzbasierten Medizin genügen.

Die Patientenorganisation weist ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen einer Diabetestherapie das Auftreten schwerer Hypoglykämien – vielleicht sogar mit benötigter Fremdhilfe –von den Diabetespatienten nicht abverlangt werden kann. „Diabetes mellitus zeichnet sich durch eine mangelnde Funktion der Bauchspeicheldrüse aus, die die Blutglukose über das Insulin nicht in dem Korridor halten kann, wie dies beim Gesunden der Fall ist. Behinderungsausgleich ist nicht das Erreichen eines HbA1c-Wertes, der vielleicht ein Zehntel niedriger war als bei der letzten Messung, sondern das Hineindrängen der erreichten Blutglukosewerte in den vorgegebenen Korridor der Normoglykämie.“, so Möhler weiter.

CGM für geeignete Patienten

Der Deutsche Diabetiker Bund setzt weiter darauf, die Versorgung mit kontinuierlicher Glukosemessung für geeignete Patienten zum Regelfall werden zu lassen, soweit dies von ihnen in Abstimmung mit dem ärztlichen Therapiekonzept gewünscht wird.

Im Rahmen der Verbandsmitgliedschaft steht der Deutsche Diabetiker Bund bei der Beantragung und Durchsetzung einer Versorgung mit diesen Hilfsmitteln den Patienten kompetent zur Seite.



Pressemitteilung: Deutscher Diabetiker Bund (DDB) http://www.diabetikerbund.de

Do 6. Mär 2014, 11:57

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