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BeitragVerfasst: So 17. Nov 2013, 12:47 
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Krankenversicherung muss Kosten für Schweineinsulin tragen

Urteil zugunsten von Menschen mit Diabetes Typ 1

Seit Firmen das Hormon Insulin biotechnologisch herstellen, ist aus Tierorganen gewonnenes Insulin fast vom Markt verschwunden. Doch einige Menschen mit Diabetes Typ 1 sind auf tierisches Insulin angewiesen, da die Therapie mit dem gentechnisch hergestellten Humaninsulin bei ihnen zu häufigen Unterzuckerungen führt. So ging es auch einem Mandanten von Rechtsanwalt Matthias Bolay aus Ansbach. In einem aktuellen Fall entschied ein Sozialgericht nun, dass die Krankenversicherung die Kosten für das besser verträgliche Schweineinsulin übernehmen muss. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt das Urteil.

Der Kläger des aktuellen Falls leidet seit Jahren an Diabetes Typ 1. Eine Therapie mit Humaninsulin hatte bei ihm zu häufigen Unterzuckerungen geführt, die zum Teil lebensbedrohlich verliefen. Insgesamt 26 Notarzteinsätze waren erforderlich. „Aus dem Krankheitsverlauf des Klägers geht hervor, dass er mit Schweineinsulin besser einstellbar ist als mit Humaninsulin. In diesem speziellen Fall ergibt sich also eine medizinische Notwendigkeit für die Verordnung dieses Insulins“, so der medizinische Gutachter Professor Dr. med. Thomas Haak, Vorstandsmitglied von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, von der Diabetesklinik Bad Mergentheim.

Auch bei Bolays Mandanten gingen die gefährlichen Unterzuckerungen dramatisch zurück, nachdem er auf im Ausland produziertes Schweineinsulin umgestiegen war. Trotzdem wollte die Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen. In einem Schreiben der Krankenversicherung an den Kläger heißt es dazu: „Das Arzneimittel sei in Deutschland nicht zugelassen. Nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst seien ausreichend Alternativen in Deutschland verfügbar.“ Das Sozialgericht Nürnberg entschied jetzt zugunsten des Klägers. Die Krankenversicherung habe die Kosten für das Präparat „Hypurin Porcine Insulin“ zu Unrecht abgelehnt. Es handle sich um eine Ausnahme, da die Standardbehandlung mit genetisch hergestelltem Humaninsulin lebensbedrohlich für den Kläger war und keine Alternative zur Verfügung stand. „In der Regel machen die Kassen in solchen begründeten Ausnahmefällen zwischenzeitlich nur noch selten Probleme. Ansonsten kann nun aber dieses Urteil helfen, mit dem die Kostenübernahme von Schweineinsulin für die Therapie von Diabetes Typ 1 gestattet wurde“, so Rechtsanwalt Oliver Ebert, Rechtsexperte von diabetesDE.

diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt das Urteil. Auch innerhalb der politischen Kampagne „Diabetes STOPPEN – jetzt!“ (http://www.diabetes-stoppen.de) fordert die gemeinnützige Organisation, dass Krankenkassen Menschen mit Diabetes eine optimale Behandlungen erstatten, um Folgeschäden vorzubeugen.

Infokasten:

Bis 1981 konnten Forscher Insulin ausschließlich aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen und Rindern gewinnen. Heute können Firmen naturidentische Insulin-Präparate für Menschen mit Diabetes genetisch in Bierhefe oder Bakterien herstellen oder aus Schweineinsulin gewinnen. Diese sogenannten Humaninsuline entsprechen dem natürlichen Insulin der menschlichen Bauchspeicheldrüse. Zudem kommen Insulinanaloga, die ebenfalls gentechnisch hergestellt werden. Sie unterscheiden sich leicht vom natürlichen Insulin, wodurch sie schneller wirken als Humaninsulin.



Pressemitteilung: diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe http://www.diabetesde.org


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