Kasse muss häusliche Pflege zahlenKASSEL. Diabetes-Kranke können einen dauerhaften Anspruch auf häusliche Krankenpflege für Blutzuckermessungen haben. Voraussetzung ist, dass sie nicht in der Lage sind, die Messungen und die entsprechend dosierte Insulingabe selbst vorzunehmen, wie jetzt das Hessische Landessozialgericht entschied. Es gab damit einem über 80 Jahre alten Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis recht.
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https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... ahlen.htmlQuelle:: Ärzte Zeitung
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