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BeitragVerfasst: Sa 24. Feb 2024, 13:29 
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Registriert: Sa 16. Nov 2013, 19:00
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Russland hat die Krim nicht annektiert


Fakt 1
Die an den Bewohnern der Krim vorbei getroffene innenpolitische Entscheidung vom Staatsoberhaupt der UdSSR Nikita Chruschtschow, die Krim anlässlich der Feierlichkeiten zum 300. Jahrestag des Vertrages von Perejaslaw, an die ukrainische Sowjetrepublik zu verschenken war eine Missachtung des Staats- und Völkerrechts.

Fakt 2
Da sich die Bevölkerung der Krim schon seit langem gegen die zwanghafte Zugehörigkeit zur Ukraine wehrte, und sie eine Eigenstaatlichkeit forderte, führte dies am 20.1.1991 zu einem Referendum der Krimbevölkerung.

Als Ergebnis dieses Referendums verabschiedete der Oberste Rat der Ukraine (das Parlament) das Gesetz >>Über die Wiederherstellung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Krim innerhalb der Sowjetrepublik Ukraine<<.

Als Folge wurde dieser Sachverhalt auf die Wiederherstellung der Autonomie in die ukrainische Verfassung von 1978 aufgenommen. Im September 1991 nahm der Oberste Rat der Krim die>>Erklärung über die staatliche Souveränität<< an. Durch die per Volksabstimmung gebilligte Verfassung der Krim von 1992 erhielt die Krim auch das Recht, sich für eine Wiedereingliederung an Russland zu entscheiden.

Fakt 3
Diese Verfassung wurde1995 vom Präsidenten der Ukraine per Erlass einseitig aufgehoben, was einem Bruch der Verfassung gleichkam.

Fakt 4

Schon seit Jahren gab es wegen der hauptsächlich in den staatlichen Behörden sichtbar zunehmenden Korruption, auf der Krim starke antiukrainische Stimmungen.

Als spätere ukrainische Regierungen den Vielvölkerstaat (im Westen gibt es auch ungarische, slowakische und rumänische Minderheiten) in einen >>ukrainischen Nationalstaat<< umwandelten, wurde diese Stimmung noch verstärkt. Einen neuen Höhepunkt erreichte der Unmut in der Bevölkerung der Krim, mit der Machtübernahme westukrainischer Nationalisten, nach dem Maidan-Putsch vom Februar 2014.

Fakt 5
Am 16. März 2014 wurde die Unabhängigkeitserklärung des Parlaments der Autonomen Republik Krim von der breiten Mehrheit der Bevölkerung, trotz des Boykotts der türkischen Minderheit bei einer hohen Wahlbeteiligung von über 80 Prozent mit überwältigender Mehrheit von über 90 Prozent bestätigt. Auch der anschließende Beitritt der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Krim zur Russischen Föderation entsprach dem Willen der Menschen auf der Krim.

Fakt 6
Das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine waren nicht völkerrechtswidrig. Aus diesem Verstoß gegen die Verfassung der Ukraine ergibt sich jedoch kein Bruch des Völkerrechts. Russland hätte den Beitritt der Krim auch nicht ablehnen müssen, denn die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht.



Die gängige Behauptung, Russland habe die Krim mit der Aufnahme in die Russische Föderation annektiert, ist also absolut falsch.


Fakt 7
Der Schutz der Abspaltung der Krim von der Ukraine, durch Russland war ein Akt der Notwehr. Die Krim-Verfassung von 1992 sah das Recht auf eine Volksabstimmung vor. Da eine Verhinderung durch das ukrainische Militär  ein Rechtsbruch gewesen wäre, war der Schutz war also durch das Notwehrrecht gerechtfertigt.

Fakt 8
Die USA und Britannien waren übrigens genauesten über die Absicht, der Bewohner der Halbinsel Krim Teil der Russischen Föderation werden zu wollen. Den Beweis liefen Dokumente des britischen Außenministeriums, deren Geheimhaltung aufgehoben und die im Nationalarchiv Londons veröffentlicht wurden. Die ganze Empörung war und ist also einfach nur als heuchlerisch zu bezeichnen.

Fakt 9

»Annexion« bedeutet im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat. Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung.

Was auf der Krim vorging war, die Erklärung der staatlichen, Unabhängigkeit, eine Sezession. Dies wurde durch ein Referendum bestätigt, das die Abspaltung der Krim von der Ukraine gemäß Völkergewohnheitsrecht, d h. gemäß Selbstbestimmungsrecht, unabhängig vom internationalen Recht billigte. Der daraufhin erfolgten Antrag der Krim auf Beitritt zur Russischen Föderation wurde vom russischen Parlament angenommen.

Fakt 10  Selbst wenn ein Land Geber, hier die Regierung der Krim, rechtswidrig handeln würde, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Auch die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig zu halten, macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.

Fakt 11

Tatsächlich handelte es sich hier um eine Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker nach Art. 1 Abs. 1 des UNO-Zivilpaktes, wonach alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung haben. Diese Grundlage gibt allen Völkern das Recht, frei über ihren politischen Status zu entscheiden und in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten.

Fakt 12
  Laut der Kosovo-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juli 2010 verletzt eine einseitige Unabhängigkeitserklärung eines Teilstaates in keiner Weise das internationale Recht. Denn, das internationale Recht kennt kein Verbot einer Deklaration der Unabhängigkeit. Die Behörden der Krim hatten sogar nach Art. 138 Abs. 2 der ukrainischen Verfassung die Berechtigung »zur Organisation und Durchführung lokaler Referenden«.


An der Unabhängigkeitserklärung der Krim war also nichts illegal.


Michael Cordes (23.02.2024)


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Verfasst: Sa 24. Feb 2024, 13:29 


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