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Urheberrecht! Vor veröffentlichen eines Rezeptes bitte lesen

So 17. Nov 2013, 14:53

Liebe Forenbenutzer,

das veröffentlichen von Rezepten an dieser Stelle ist nur mit korrekter Quellen-Angabe gestattet. Rezepte ohne Quellen-Angabe werden von der Administration kommentarlos gelöscht und der Verfasser gegebenenfalls in Haftung genommen.


Grundsätzliches:

Die Angabe von Zutaten und Mengenangaben sind nicht urheberrechtlich geschützt. Die wörtliche Zusammenstellung eines Rezeptes hingegen schon. Wenn Sie ein Rezept 1:1 kopieren , so ist dies also ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn Sie ein Gericht, das Ihnen schmeckt, mit Ihren eigenen Worten beschreiben, wird daraus Ihr eigenes Rezept.



Lesen Sie unbedingt den unten stehenden Text zum Urheberrecht!


Urheberrecht:

Die durch die Forentreiber sowie Forenbenutzer erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet.

Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, oder sollten Sie der Auffassung sein, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht beanspruchen zu können, so werden Sie um eine umgehende Mitteilung per Post gebeten. Der Fehler wird sodann alsbald behoben.

Die Einschaltung eines Anwalts oder sonstiger Einrichtungen, die sich mit der Verfolgung solcher Ansprüche befassen, ist nicht erforderlich. Durch die zuvor gemachte Zusage besteht dazu keine Veranlassung, womit es an einem entsprechenden Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Sollte dennoch eine anwaltliche Abmahnung erfolgen ohne des vorherigen Einigungsversuchs, wären die damit verbundenen Kosten von Ihnen alleine zu tragen. In diesen Fällen behalten wir uns die Geltendmachung von Kosten für die Abwehr vor.

So 17. Nov 2013, 14:53

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